Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die Webanwendung EVSpend, erreichbar unter www.evspend.com, einschließlich aller Unterseiten und der zugehörigen mobilen Darstellung (Progressive Web App).

Konformitätsgrad

Die Webanwendung ist vollständig konform mit den Anforderungen der Richtlinie WCAG 2.1 Level AA (entspricht inhaltlich BITV 2.0 / EN 301 549).

Semantisches HTML, ARIA-Labels für interaktive Elemente und vollständige Tastaturbedienung sind umgesetzt. Die zusätzlichen Maßnahmen für Screenreader und Kontrastanforderungen sind nachfolgend dokumentiert.

Umgesetzte Maßnahmen

Nach unserer Selbstbewertung anhand der WCAG 2.1 Level AA-Kriterien sind alle zum Zeitpunkt dieser Erklärung bekannten Inhalte barrierefrei gestaltet. Umgesetzte Maßnahmen umfassen:

• Slider-Eingabefelder mit dynamisch aktualisierter aria-valuetext-Information für Screenreader
• Screenreader-Ankündigungen über aria-live-Region beim Loslassen eines Sliders
• Farbkontraste nach WCAG 1.4.3 Contrast Minimum (Normaltext ≥ 4.5:1)
• UI-Elemente nach WCAG 1.4.11 Non-Text Contrast (≥ 3:1)
• Verlaufsdiagramm mit textueller Alternative: Summary-Text als figcaption plus vollständige Datentabelle für Tabellen-Navigation via Screenreader
• Market-aware und sprach-aware Textalternativen für alle drei unterstützten Märkte (DE/US/TR)
• Einheiten und Währungsnamen in Screenreader-Texten ausgeschrieben (zur Vermeidung unterschiedlicher Symbol-Aussprache)

Die Einstufung basiert auf einer internen Überprüfung und wurde nicht durch eine externe Prüfstelle zertifiziert.

Erstellung dieser Erklärung

Die Angaben basieren auf einer Selbstbewertung des Betreibers anhand der WCAG 2.1 Level AA-Kriterien, nicht auf einer externen Zertifizierung. Die Erklärung wurde am 24. April 2026 erstellt.

Rückmeldungen und Kontakt

Rückmeldungen zu Barrieren oder Verbesserungsvorschläge nehmen wir gerne entgegen. Bitte per E-Mail an g.uer@aol.com.

Wir bemühen uns, Hinweise innerhalb von vier Wochen zu beantworten.

Durchsetzungsverfahren

Sollte eine Antwort ausbleiben oder die Antwort unbefriedigend sein, kann Kontakt mit der Bundesfachstelle Barrierefreiheit aufgenommen werden:

www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de

Freiwillige Bereitstellung

Diese Erklärung wird freiwillig bereitgestellt. Der Betreiber ist als Privatperson nach aktueller Rechtslage nicht zwingend zur Abgabe einer Barrierefreiheitserklärung nach BFSG verpflichtet. Die Angaben dienen der Transparenz und Erleichterung der Kommunikation.